AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISST

 

I. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen des Verkäufers gelten für alle zwischen dem Käufer und dem Verkäufer abgeschlossene Verträge über die Lieferung von Waren.

 

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat.
  2. Der Verkäufer behält sich Änderungen der der Bestellung zu Grunde liegenden Spezifikation vor, sofern dadurch die Leistung und die Qualität des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt werden.
  3. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

 

III. Lieferfrist

  1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
  2. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
  4. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  5. Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
  6. Beruht der Lieferverzug des Verkäufers auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Käufer berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Kaufpreises, maximal nicht mehr als 15% des Kaufpreises zu verlangen.

 

IV. Gefahrübergang – Versand

Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Käufers. Der Verkäufer wird jedoch die Wünsche und Interessen des Käufers hinsichtlich der Versandart und des Versandweges berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Fracht „Frei-Lieferung“ – gehen zu Lasten des Käufers.

 

V. Zahlungen

  1. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug etwaiger Rabatte oder Skonti sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig.
  2. Die Preise des Verkäufers gelten „ab Lager“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Versand- und Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.

 

VI. Gewährleistung

A. Hinsichtlich der Lieferung neu hergestellter Sachen

  1. Die Gewährleistung beschränkt sich auf solche Mängel an dem Liefergegenstand, die bei Gefahrübergang vorhanden sind oder innerhalb der Gewährleistungsfrist nachweisbar aufgrund einer vor Gefahrübergang liegenden Ursache unter den gewöhnlichen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßem Gebrauch auftreten.
  2. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate nach Anlieferung bzw. Abnahme.
  3. Die Gewährleistung gilt insbesondere nicht für Mängel, die auf den folgenden Ursachen beruhen:
  • fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder vom Besteller eingesetzte Dritte,
  • mangelhafte Wartung oder Behandlung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
  • übermäßige Beanspruchung,
  • unbefugt durch den Besteller oder durch vom Besteller eingesetzte Dritte ausgeführte Reparaturen,
  • normale Abnutzung,
  • Nichtbeachtung der für den Betrieb und die Behandlung der gelieferten Gegenstände bestehenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie der vom Lieferanten vorgeschriebenen Gebrauchsanweisungen und Gebrauchshinweise,
  • einem ungeeigneten Standort oder Baugrund sowie chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüsse.

B. Hinsichtlich der Lieferung gebrauchter Sachen

  1. Für die Veräußerung gebrauchter Sachen gelten die unter Abschnitt A. genannten    Grundsätze zur Gewährleistung mit den folgenden Maßgaben:
  • Kauft der Besteller gebrauchte Sachen, die der Verkäufer zuvor entweder selbst oder durch Dritte überarbeitet bzw. überholt hat, so erstreckt sich die Gewährleistung lediglich auf solche Mängel, die auf mangelhafte Überarbeitung bzw. Überholung der gebrauchten Sache zurückzuführen sind. Die diesbezügliche Gewährleistung wird indes auf ein Nachbesserungsrecht beschränkt. Für den Fall, dass die Nachbesserung fehlschlägt hat der Besteller jedoch lediglich ein Recht auf Kostenerstattung für anderweitige Nachbesserung.
  • Für den Fall, dass der Besteller gebrauchte Sachen gekauft hat, die wir zuvor bei einem von uns beauftragten Dritten haben überarbeiten bzw. überholen lassen, treten wir bereits jetzt sämtliche Gewährleistungsansprüche, die uns wegen mangelhafter Überarbeitung der gebrauchten Sache gegen den Dritten zustehen, an den Besteller ab. Der Besteller nimmt die Abtretung an.
  1. Im Übrigen wird die Gewährleistung für jegliche Mängel an gebrauchten Sachen, insbesondere gebrauchten Ersatzteilen, ausgeschlossen.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
  2. Wird die Ware des Verkäufers in nicht in seinem Eigentum stehenden Sachen eingebaut, so erwirbt er das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten Vorbehaltswaren zu der anderen Sache im Zeitpunkt des Einbaus. Gleiches gilt, wenn die gelieferte Ware des Verkäufers mit einer dem Käufer gehörende Sache untrennbar verbunden wird. Ist nach der Verbindung die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer das anteilige Miteigentum zu übertragen. In jedem Fall verwahrt der Käufer das Alleineigentum und/oder Miteigentum des Verkäufers für diesen.
  3. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
  1. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nach, so kann der Verkäufer die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

 

VIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheckklagen) sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien ergebender Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Sitz des Verkäufers, soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist.
  2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.